Sehr geehrter Herr Innensenator Körting,

wir antworten Ihnen in Absprache mit der Presse-AG auf Ihr Email vom 11. November.

Es freut uns, dass Sie uns am vergangenen Donnerstag in der Klosterstraße besuchen wollten.

Anscheinend hatten Sie beim Blick in den Pressespiegel übersehen, dass wir bereits am Mittwoch ans Spreeufer umgezogen waren und daher am Donnerstag bereits dabei waren, uns in unserem neuen Zuhause am Bundespressestrand einzuleben. :)

Wir hoffen, dass Sie trotz der selbstverständlich rein räumlich gewachsenen Distanz unsere Einladung zu einem Gespräch auch in unserem neuen Camp wahrnehmen können. Ihre in Ihrem Email angedeuteten Ausführungen interessieren uns.

Da uns am Spreeufer weitaus mehr Platz zur Verfügung steht als in unserem Kirchenasyl, konnten wir drei große Jurten aufstellen, die im Normalfall angenehm beheizt sind.

Im Regelfall haben wir auch stets einen heißen Tee oder einen Kaffee auf dem Stövchen.

Wir freuen uns also weiterhin jederzeit auf Ihren Besuch. Ehrlich gesagt eilt es auch ein wenig, weil wir, wie Sie bestimmt wissen, im Bundespresssecamp nicht unbefristet bleiben können, und wir Ihre Anregungen bei der Suche nach einem geeigneten neuen Landeplatz durchaus schätzen.

Eine kurze Anmeldung unter der Telefonnummer 0162/9464940 erleichtert uns
die Planung.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Ponader
Daniel Mützel

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Sehr geehrter Herr Mützel,

mit Ihrem Schreiben vom 7. November 2011 hatten Sie sich darüber
beschwert, dass im Rahmen öffentlicher Versammlungen unter freiem
Himmel das Aufbauen von Zelten und ähnlichem nicht gestattet
wird. Ich habe am 10. November 2011 versucht, Ihrer Einladung zu
folgen und Sie in den Zelten auf dem Gelände der Parochialkirche
zu besuchen, aber alle Zelte waren leer. Deshalb nutze ich die
Technik und die E-Mail, um Ihnen zu antworten.

Für die versammlungsrechtliche Frage ist es völlig unerheblich,
ob eine Versammlung Zuspruch, breiten Zuspruch oder auch kaum
Zuspruch aus der Bevölkerung  erhält. Das Versammlungsrecht ist
derart grundlegend für unsere Demokratie, dass alle, unabhängig
von ihrer politischen Zielrichtung, sich auf dieses Recht berufen
können. Deshalb sind Versammlungen unter dem Schutz des
Grundgesetzes auch nicht genehmigungspflichtig. Nach geltendem
Recht sind Versammlungen unter freiem Himmel lediglich anzumelden
und die Anmeldung wird dann von der Versammlungsbehörde
bestätigt, bzw. ggf. auch mit Auflagen versehen. Bei wenigen
Versammlungen, die gegen Strafgesetze verstoßen, kann auch ein
Verbot ausgesprochen werden.

Ihre Versammlungen, “Occupy-Bewegung” oder “Echte Demokratie
Jetzt!”-Bewegung fallen unter die Versammlungsfreiheit des
Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin. Diese Freiheit gilt
aber entsprechend den verfassungsrechtlichen Gewährleistungen nur
für die Versammlungen unter freiem Himmel, nicht für damit
einhergehende sonstige Nutzungen. Insbesondere der Aufbau von
Zelten, transportablen Häusern oder Containern zur Unterbringung
von Versammlungsteilnehmern fällt nicht unter die grundrechtlich
geschützte Freiheit der Versammlungen unter freiem Himmel. Schon
die Begrifflichkeit der grundrechtlich geschützten
Versammlungsfreiheit von Versammlungen unter freiem Himmel macht
deutlich, dass öffentliches Straßenland eben nur für
Versammlungen genutzt werden darf und nicht, ironisch gesprochen,
als “Notquartier für Versammlungsteilnehmer”. Das
Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 25.
Oktober 2011 diese Auffassung bestätigt (Aktenzeichen 1 L
282.11). Es hat ausgeführt, dass ein versammlungsrechtlicher
Bezug zwischen dem Aufstellen von Zelten und dem
Versammlungsthema nicht bestehe. Im Vordergrund bei der
Aufstellung von Zelten stehe vielmehr der Schutz der Teilnehmer
vor witterungsbedingten Erschwernissen und die Schaffung von
Übernachtungsmöglichkeiten, was bei Versammlungen unter freiem
Himmel regelmäßig nicht vom Versammlungszweck abgedeckt sei.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ehrhart Körting

Senator
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Klosterstraße 47
10179 Berlin
Tel.: (030) 90223-2710
Fax: (030) 90223-2715
e-mail: andrea.sommer@seninnsport.berlin.de

 

Das Presseteam hat auch schon geantwortet: Link hier >>

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